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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Verteidigung

Rahmenbedingungen für Bundeswehr-Brigade in Litauen debattiert

Bis 2027 soll eine kampfstarke Brigade der Bundeswehr in Litauen stationiert werden. Der Bundestag debattierte am Donnerstag, 5. Dezember 2024, in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr“ (20/13488) und über den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum „Abkommen vom 13. September 2024 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich“ (20/14020), mit denen wichtige gesetzliche Grundlagen für die geplante Stationierung geschaffen werden sollen. 

Zudem beriet er über den Gesetzentwurf „über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften“ (20/13957). Die Vorlagen wurden nach der Aussprache dem Verteidigungsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. 

Minister: Wichtigstes Projekt der Zeitenwende

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) betonte die Notwendigkeit einer glaubwürdigen Abschreckung gegenüber dem „revisionistischen und imperialistischen Russland“ unter Präsident Waldimir Putin. Russland produziere aktuell zwischen 1.000 und 1.500 neue Kampfpanzer. Dies sei mehr, als die fünf größten europäischen Staaten insgesamt zur Verfügung hätten. 

Die dauerhafte Stationierung einer Brigade in Litauen sei das wichtigste Projekt der „Zeitenwende“. Bis 2027 würden rund 4.800 deutsche Soldaten und 200 Zivilangestellte an der bedrohten Ostflanke der Nato stationiert. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Stärkung der Einsatzbereitschaft, auch „Artikelgesetz Zeitenwende“ genannt, lege dafür wichtige Grundlagen. Ohne dieses Gesetz sei die Aufstellung der Brigade „gefährdet“ mahnte der Verteidigungsminister. 

Mit dem Gesetzentwurf zum „Abkommen vom 13. September 2024 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich“ würde zudem Rechtssicherheit für die Stationierung der Brigade geschaffen. Das litauische Parlament habe das Abkommen bereits ratifiziert.

Union: Scholz' Zeitenwende ist gescheitert

Der CDU/CSU-Abgeordnete Florian Hahn signalisierte zwar prinzipiell die Unterstützung der Unionsfraktion für die vorgelegten Gesetzentwürfe, übte zugleich jedoch schwere Kritik an der Bundesregierung und an Verteidigungsminister Pistorius. Die von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine ausgerufene Zeitenwende im Februar 2022 sei gescheitert. 

Pistorius fordere zwar in vielen Fällen die richtigen Dinge ein, um die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu erhöhen, aber letztlich fehle ihm der Mut, diese auch durchzusetzen. Dies zeige sich auch bei der Aufstellung der Litauen-Brigade. So müsse die für die Brigade benötigte Ausrüstung in anderen Verbänden der Bundeswehr „geplündert“ werden, führte Hahn aus. 

Die Bundesregierung betreibe ein „Nullsummenspiel“, das zu einer „Zweiklassengesellschaft“ im Heer führe. Das vorgelegte Artikelgesetz zur Steigerung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sei zwar für die Truppe wichtig, komme aber zu spät „auf den letzten Metern“ der Legislaturperiode.

Grüne: Ukrainer verteidigen unsere Freiheit

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach sich die Abgeordnete Merle Spellerberg für die Stationierung der Bundeswehr-Brigade in Litauen aus. Damit komme Deutschland seiner Verpflichtung gegenüber den Nato-Partnern an der Ostflanke des Bündnisses nach. 

Seit mehr als 1.000 Tagen müsse sich die Ukraine gegen den brutalen Angriffskrieg Russlands zur Wehr setzen. „Die Ukrainer verteidigen ihre und unsere Freiheit“, betonte Spellerberg. Deshalb müsse Deutschland weiterhin solidarisch an der Seite der Ukraine stehen. Freiheit und Frieden seien untrennbar miteinander verbunden, Frieden ohne Freiheit bedeute lediglich Unterdrückung. In den Ländern Osteuropas sei man sich dessen bewusst. 

FDP: Artikelgesetz kann nur ein Anfang sein

Der FDP-Abgeordnete Nils Gründer verwies darauf, dass die geplante Stationierung einer Brigade nicht nur eine große Herausforderung für die Bundeswehr insgesamt, sondern auch für die beteiligten Soldaten und ihre Familien darstelle. Die geplanten Verbesserungen für die Soldaten in der Auslandsverwendung seien deshalb zu begrüßen. 

Allerdings müsse das gesamte Personalsystem der Bundeswehr über die Aufstellung der Litauen-Brigade hinaus auf den Prüfstand gestellt werden. Die Bundeswehr müsse zur „stärksten konventionellen Streitmacht in Europa“ werden. Das vorgelegte Artikelgesetz könne deshalb nur ein Anfang sein. Konkret sprach sich Gründer für den Wegfall aller Zuverdienstgrenzen für Soldaten aus, um den Dienst in der Bundeswehr attraktiver zu machen. 

AfD: Ausschließlich Landesverteidigung

Massive Kritik an der Bundesregierung übte der AfD-Parlamentarier Hannes Gnauck. Das ausgegebene Ziel, die Truppenstärke der Bundeswehr auf 203.000 Soldaten bis zum Jahr 2031 zu erhöhen, werde nicht erreicht, die Zahl der Soldaten sinke weiter. Eine Widereinführung der 2011 ausgesetzten Wehrpflicht könne zwar helfen, den Personalmangel zu beheben, sei aber nicht dafür da, um junge Deutsche in fremde Kriege zu entsenden. 

Die AfD bestehe deshalb auf dem grundgesetzlichen Auftrag der Bundeswehr ausschließlich zur Landesverteidigung. Der Alltag der Soldaten sei von Überstunden und mangelnder Ausrüstung geprägt, führte Gnauck an. Die schlechte Ausrüstungslage sei durch die Waffenlieferungen an die Ukraine weiter verschärft worden. Die von Union und Grünen geforderte Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern erhöhe zudem die Gefahr eines Krieges mit Russland. 

Gnauck übte zudem scharfe Kritik an Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) wegen ihrer Äußerungen, Deutschland könne sich mit eigenen Soldaten zukünftig an einer Friedenstruppe in der Ukraine beteiligen. 

SPD: Zahnrad der Zeitenwende

Der SPD-Abgeordnete Johannes Arlt warf Gnauck vor, er verbreite Fake News. Deutschland habe noch nie Wehrpflichtige in Auslandseinsätze oder in Kriege entsendet und werde dies auch in Zukunft nicht tun. Die Truppenstärke der Bundeswehr sei auch nicht gesunken, sondern von 180.000 auf 181.000 gestiegen, ebenso sei in diesem Jahr die Zahl der Bewerber um 20 Prozent gestiegen. 

Arlt bekannte sich ausdrücklich zur Aufstellung der Litauen-Brigade. Diese werde für eine glaubwürdige Abschreckung gegenüber Russland benötigt. Das von der Regierung vorgelegte Gesetz zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft klinge zwar etwas technisch, aber die Auswirkungen für die Soldaten sei alles andere als trivial. Es müsse noch vor den Neuwahlen zum Bundestag beschlossen werden. Die Stationierung in Litauen sei für die Soldaten und ihre Familien ein „riesiger Schritt“, bei dem sie unterstützt werden müssten. Das Gesetz sei deshalb ein „Zahnrad der Zeitenwende“. 

Linke und BSW kritisieren Bundesregierung

Für die Gruppe Die Linke übten Susanne Ferschl und für die BSW-Gruppe Sevim Dağdelen scharfe Kritik an der Bundesregierung. Die sogenannte Zeitenwende habe zu einer beispiellosen Militarisierung der Gesellschaft geführt, sagte Ferschl. Statt sich um die Sozialpolitik zu kümmern, verfolge die Bundesregierung in ihren letzten Tagen nur noch eine Politik, um die Bundeswehr „kriegstauglich“ zu machen. 

In diesem Sinne argumentierte auch Dağdelen und warf Außenministerin Baerbock vor, sie vergrößere mit ihrer „Schnapsidee“ von einer Beteiligung der Bundeswehr an einer Friedenstruppe in der Ukraine die Gefahr eines Krieges. 

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung 

„Damit die Bundeswehr angesichts der neuen sicherheitspolitischen Bedrohungslage ihre Aufgaben zur Landes- und Bündnisverteidigung ohne Einschränkungen erfüllen kann, muss insbesondere ihre personelle Einsatzbereitschaft schnellstmöglich erhöht werden“, schreibt die Regierung in ihrem ersten Gesetzentwurf. Darin ist unter anderem vorgesehen, die finanziellen Leistungen für Soldatinnen und Soldaten im Ausland zu erhöhen. Dies solle vor allem für das Personal gelten, das in der noch aufzubauenden Brigade in Litauen eingesetzt wird.

Um den Aufwuchs der Bundeswehr zu stärken, sollen Zeitsoldatinnen und -soldaten mit einer Verpflichtungsprämie motiviert werden, heißt es weiter. Auch Verbesserungen im Versorgungsrecht sind vorgesehen, sodass Soldatinnen und Soldaten nach dem Ende ihres Dienstes besser abgesichert werden. Damit die Reaktionsfähigkeit im Verteidigungsfall verbessert werden kann, soll das Arbeitszeitrecht für das militärische Personal geändert werden. Die Änderungen sollen zudem die nötige Flexibilität schaffen, Streitkräfte bestmöglich auszubilden und zum Schutz der Bevölkerung einzusetzen.

Gesetzentwurf von SPD und Grünen

Wie SPD und Grüne in ihrem Entwurf „zu dem Abkommen vom 13. September 2024 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich“ (20/14020) schreiben, regelt das Abkommen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Präsenz der deutschen Streitkräfte sowie für die Präsenz des zivilen Gefolges, von weiterem entsandten deutschen Personal und von deutschen staatlichen Unternehmen im Hoheitsgebiet Litauens.

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, innerhalb Europas und in unmittelbarer Nähe des Nato-Bündnisgebiets, hat gravierende Auswirkungen auf die europäische Sicherheitsordnung, heißt es in der Vorlage zur Begründung. Deutschland und seine verbündeten Staaten müssten der entstandenen militärischen Bedrohung entschlossen begegnen. „Das erfordert eine spürbare Erhöhung der Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeit im Nato-Bündnis und die konsequente Ausrichtung der Bundeswehr auf Landes- und Bündnisverteidigung.“ Hierfür würden umfassend einsatzbereite Streitkräfte benötigt und insbesondere verlässlich bereitstehende, einsatzbereite Einheiten, Verbände und Großverbände. 

„Die Bundesrepublik Deutschland wird deshalb eine Brigade des Deutschen Heeres nebst weiteren militärischen und zivilen Dienststellen im Hoheitsgebiet der Republik Litauen stationieren.“ Die Brigade soll unter dem Namen Panzerbrigade 45 im Jahr 2025 offiziell in Dienst gestellt werden.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Da in der jüngeren Vergangenheit laut Bundesregierung Fälle bekannt geworden sind, in denen nicht verbündete fremde Mächte oder ihre Mittelsmänner frühere Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie frühere Soldatinnen und Soldaten auf Zeit zur Ausbildung eigenen Personals beschäftigt haben oder beschäftigen, soll ein neuer Straftatbestand im Wehrstrafgesetz eingeführt werden. 

Die Erfassung aktiver und früherer Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit werde die Geheimhaltung militärischer Kenntnisse und Informationen im Interesse der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Verbündeten selbst bei finanziell attraktiven Vergütungsangeboten fremder Mächte oder ihrer Mittelsmänner stärken, heißt es in der Vorlage (20/13957). (aw/hau/05.12.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Boris Pistorius

Boris Pistorius

© Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Pistorius, Boris

Bundesminister der Verteidigung

Florian Hahn

Florian Hahn

© Deutscher Bundestag/ Stella von Saldern

Hahn, Florian

CDU/CSU

Merle Spellerberg

Merle Spellerberg

© Merle Spellerberg/ Daniel Meissner

Spellerberg, Merle

Bündnis 90/Die Grünen

Nils Gründer

Nils Gründer

© Nils Gründer/ Stefan Trocha

Gründer, Nils

FDP

Hannes Gnauck

Hannes Gnauck

© Hannes Gnauck

Gnauck, Hannes

AfD

Johannes Arlt

Johannes Arlt

© Johannes Arlt/Hans Ziertmann

Arlt, Johannes

SPD

Kerstin Vieregge

Kerstin Vieregge

© Kerstin Vieregge/ Sören Düning

Vieregge, Kerstin

CDU/CSU

Sebastian Schäfer

Sebastian Schäfer

© Sebastian Schäfer/ Stefan Kaminski

Schäfer, Dr. Sebastian

Bündnis 90/Die Grünen

Peter Heidt

Peter Heidt

© Peter Heidt/ Laurence Chaperon

Heidt, Peter

FDP

Jörg Nürnberger

Jörg Nürnberger

© photothek

Nürnberger, Jörg

SPD

Jens Lehmann

Jens Lehmann

© Jens Lehmann / Julia Nowak

Lehmann, Jens

CDU/CSU

Alexander Müller

Alexander Müller

© Alexander Müller/ Elias Grundler

Müller, Alexander

FDP

Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Gruppe Die Linke

Sevim Dağdelen

Sevim Dağdelen

© DBT / Inga Haar

Dagdelen, Sevim

Gruppe BSW

Robert Farle

Robert Farle

© Robert Farle/ Stefan Schäfer

Farle, Robert

fraktionslos

Volker Mayer-Lay

Volker Mayer-Lay

© Volker Mayer-Lay/Tobias Koch

Mayer-Lay, Volker

CDU/CSU

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/13488 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
    PDF | 554 KB — Status: 23.10.2024
  • 20/13957 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften
    PDF | 316 KB — Status: 27.11.2024
  • 20/14020 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. September 2024 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich
    PDF | 1 MB — Status: 03.12.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/13488, 20/14020, 20/13957 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verteidigung

Verbesserung der Einsatz­bereitschaft der Bundeswehr

Zeit: Montag, 16. Dezember 2024, 16 bis 19 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr“ (20/13488) sollte noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Diese Ansicht teilte die überwiegende Mehrheit der zu einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses am Montag, 16. Dezember 2024, geladenen Experten. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die finanziellen Leistungen für Soldatinnen und Soldaten im Ausland zu erhöhen. Dies solle vor allem für das Personal gelten, das in der noch aufzubauenden Brigade in Litauen eingesetzt wird. Geplant ist, den Anwendungsbereich von Verpflichtungsprämien für Zeitsoldaten auszuweiten und die Vergütung für Mehrarbeit oder für besondere zeitliche Belastungen neben den Auslandsdienstbezügen zu ermöglichen. Zur Verbesserung der sozialen Absicherung sollen zudem die Anwendungsbereiche der Einsatzversorgung und der einmaligen Unfallentschädigung ausgeweitet und die finanziellen Leistungen bei Dienstunfähigkeit oder Tod verbessert werden. Auch die Übergangsbeihilfe bei Verpflichtungszeiten von mehr als 20 Jahren für Zeitsoldaten soll erhöht werden.

Grundlage für die Verbesserung der Einsatzbereitschaft

Der Kommandeur der Panzerbrigade 45 in Litauen, Brigadegeneral Christoph Huber, sieht in dem Entwurf eine äußerst wichtige Grundlage für die Verbesserung der Einsatzbereitschaft der Panzerbrigade 45. „Eine zeitnahe Verabschiedung beziehungsweise ein Inkrafttreten im Frühjahr 2025 ist für unsere Planungssicherheit entscheidend“, betonte er. Eine Verzögerung des Inkrafttretens hätte aus seiner Sicht auch Folgen für die Attraktivität und die Innere Lage. Daraus entstünden Unsicherheiten bei den Soldatinnen und Soldaten und ihren Familien, „ob die geplanten Maßnahmen zeitgerecht kommen“.

Huber machte deutlich, dass die Schaffung der Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs von Mehrarbeit und besonderen zeitlichen Belastungen im Ausland dringend erforderlich sei, „da ein Freizeitausgleich nur sehr begrenzt umsetzbar sein wird“. Der geltende Grundsatz, dass für einen Tag Übung ein Tag Freistellung zu gewähren ist, lasse sich in einer Brigade, „die den höchsten Alarmierungserfordernissen der NATO unterliegt, nicht durchhalten“, sagte der Brigadegeneral.

Instrumente zur Personalgewinnung und -bindung

Aus Sicht von Oberst André Wüstner, Vorsitzender des Deutschen Bundeswehrverbandes, beinhaltet das Artikelgesetz „Zeitenwende“ wichtige Instrumente zur Personalgewinnung und -bindung und zur Verbesserungen der sozialen Rahmenbedingungen – darunter wesentliche Neuregelungen für die in der Aufstellung befindliche Brigade Litauen. Es dulde daher „keinen Aufschub“. 

Gleichwohl gebe es noch Nachbesserungs- und Gestaltungsbedarf. So müsse die Erhöhung des Ausnahmetatsbestandszuschlags deutlich höher ausfallen als im Gesetz geplant, sagte Wiesner. Andernfalls rutsche die Bundeswehr bei der Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt weiter ab. Nachgebessert werden müsse auch bei der „Vergütung bei Einsatzaufgaben mit besonderen Alarmierungspflichten“ (Alarmierungsvergütung). Wiesner forderte zugleich die Abschaffung aller Hinzuverdienstgrenzen für Soldaten und Beamte im Ruhestand.

Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen

Gerd Landsberg, Ehren-Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und Mitglied im Beirat Innere Führung, sprach sich „angesichts des steigenden Fachkräftemangels“ ebenfalls für die komplette Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen aus. Gerade die Kommunen seien in großem Umfang auf qualifizierte ehemalige Soldatinnen und Soldaten angewiesen, sagte Landsberg. Kritisch blickte er auf die geplanten Arbeitszeitregelungen. Zwar bestehe kein Zweifel, dass die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erhöht werden muss. Jedoch entstehe der Eindruck, „dass künftig nahezu grenzenlos über die Arbeitszeit der Truppe verfügt werden könnte“. 

Laut Landsberg sind keine ausreichenden Kompensationen für diese Belastungen vorgesehen. Er brachte die Idee eines Dienstzeitkontos ins Spiel. Dieses könne auch längerfristig laufen. „Warum soll nicht ein Zeitsoldat ansammeln dürfen, und dann statt nach zwölf Jahren schon nach elf Jahren aus dem Dienst ausscheiden“, lautete seine Anregung. Mit Blick auf die Brigade in Litauen forderte er, eine zuverlässige und finanzierte Pendelmöglichkeit für die Soldatinnen und Soldaten zu gewährleisten.

Versorgungssituation von Zeitsoldaten

Andreas Eggert vom Bund Deutscher EinsatzVeteranen verwies auf die derzeit „unzureichende Versorgungssituation von Zeitsoldaten“. Die Bundeswehr sei das Rückgrat der nationalen Sicherheit und erfülle zugleich internationale Verpflichtungen. „Ein zentraler Pfeiler ihrer Stärke ist die personelle Einsatzbereitschaft, die maßgeblich von der fairen und respektvollen Behandlung unserer Soldaten abhängt“, sagte Eggert. Besonders jene Soldaten, die durch Dienstunfälle schwerbehindert geworden seien, verdienten uneingeschränkte Unterstützung. Aktuell bestünden aber signifikante Unterschiede bei der Versorgung von Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten nach Dienstunfällen. 

Ziel müsse es sein, „strukturelle Gerechtigkeit zu schaffen“. Dies betreffe nicht nur die konkrete Versorgung, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Ansprüche geltend gemacht werden können. Die Gleichstellung von Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten bei der Versorgung sei ein zentraler Schritt, sagte Eggert. 

Warnung vor Test der Nato-Bereitschaft

Prof. Carlo Masala von der Universität der Bundeswehr München forderte ebenfalls, den Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Sollten strittige Punkte angesichts des knappe Zeithorizonts nicht mehr vollumfänglich in den Entwurf Eingang finden können, könne eine Evaluierung nach einem Jahr in die Regelung eingearbeitet werden, schlug Masala vor. Die Präsenz der Brigade in Litauen, so der Politikwissenschaftler, sei der Notwendigkeit geschuldet, „Litauen in Litauen zu verteidigen“. Sie sei also sicherheitspolitisch wichtig. Die zeitnahe Verabschiedung der Neuregelung sei notwendig, um das gegebene Versprechen, Nato-Territorium zu verteidigen, einzuhalten, sagte Masala. Scheitere die Stationierung der Brigade, verliere Deutschland politisches Kapital. 

Masala ging auch auf Aussagen von BND-Präsident Bruno Kahl und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) ein, wonach Russland Ende des Jahrzehnts militärisch in der Lage sei, Nato-Territorium anzugreifen. Entgegengehalten werden dem öfter, dass die Nato Russland konventionell überlegen sei. Diese Überlegenheit bringe aber nur etwas, „wenn man auch bereit ist, sie einzusetzen“, betonte er. Zu erwarten sei, so Masala weiter, „ein bewusster Test der Nato-Bereitschaft, das eigene Bündnisgebiet zu verteidigen“.

Verbesserungsbedarf bei Vergütung und Unfallentschädigung

Nach Einschätzung von Generalleutnant Alfons Mais, Inspekteur des Heeres, sind das Gesetz und die begleitenden Mantelverordnungen als Gesamtpaket „von elementarer Bedeutung für das Deutsche Heer“. Die vorgesehenen Änderungen verbesserten die Verfügbarkeit von militärischem Personal, flexibilisierten das Arbeitszeitrecht und erhöhten die Attraktivität des Dienstes in der Brigade Litauen. 

Mais erkannte dennoch Verbesserungsbedarf. So muss aus seiner Sicht sichergestellt sein, dass die finanzielle Vergütung neben Auslandsdienstbezügen in allen im Ausland stationierten Einsatzverbänden und -stäben zur Anwendung kommen kann – nicht nur bei der Brigade Litauen. Verbesserungen brauche es auch bei der einmaligen Unfallentschädigung, so dass alle Ausbildungs- und Übungsvorhaben ohne die Einschränkung einer komplizierten und in der Auslegung schwierigen Definition einer „besonders gefährlichen Diensthandlung“ erfasst werden. Mais forderte zudem die Ausweitung der Einsatzversorgung auf alle spezifischen Tätigkeiten der Streitkräfte nach Paragraf 30c Absatz 4 Soldatengesetz. 

Friedensverhandlungen mit Russland

Lühr Henken vom Bundesausschuss Friedensratschlag hält hingegen die Ängste vor einem russischen Angriff auf Nato-Gebiet für unbegründet. Würde Russland den Entschluss fassen, die europäischen Nato-Staaten anzugreifen, stünde es auf verlorenem Posten. Allein die europäischen Nato-Staaten – ohne die USA und Kanada – wiesen gegenüber Russland eine große Überlegenheit auf, sagte er.

„Folglich ist die Nato- und Bundeswehraufrüstung unsinnig und damit auch der Aufbau einer Brigade in Litauen“, sagte Henken. Die Nato-Staaten sollten aus seiner Sicht auf Friedensverhandlungen mit Russland setzen und Abrüstungsangebote machen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine und der sich daraus ergebenden grundlegenden Änderung der Sicherheitslage in Europa soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erhöht werden, indem die Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften erhöht werden soll. Konkret soll unter anderem der Anwendungsbereich von Verpflichtungsprämien für Zeitsoldaten ausgeweitet und die Vergütung für Mehrarbeit oder für besondere zeitliche Belastungen neben den Auslandsdienstbezügen ermöglicht werden. 

Zur Verbesserung der sozialen Absicherung sollen zudem die Anwendungsbereiche der Einsatzversorgung und der einmaligen Unfallentschädigung ausgeweitet und die finanzielle Leistungen bei Dienstunfähigkeit oder Tod verbessert werden. Auch die Übergangsbeihilfe bei Verpflichtungszeiten von mehr als 20 Jahren für Zeitsoldaten soll erhöht werden. Für Angehörige des Geschäftsbereiches des Verteidigungsministeriums, die nicht unter das Gesetz über den Auswärtigen Dienst fallen, soll in bestimmten Fällen die Finanzierung der Altersversorgung für die ebenfalls im Ausland lebenden Ehepartner durch einen Ehepartnerzuschlag unterstützt werden. Darüber hinaus soll für militärisches Personal, das nach einer Auslandsverwendung mit Erstattung der Umzugskosten in das Inland umgezogen ist, bei Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses Trennungsgeld für das Pendeln zwischen Wohnort und Dienststätte gewährt werden. (hau/aw/16.12.2024)

Dokumente

  • 20/13488 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
    PDF | 554 KB — Status: 23.10.2024

Tagesordnung

  • Tagesordnung der öffentlichen Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung zum Artikelgesetz "Zeitenwende"

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Gerd Landsberg
  • Stellungnahme des Sachverständigen Lühr Henken
  • Stellungnahme des Sachverständigen Generalleutnant Alfons Mais, Inspekteur des Heeres
  • Stellungnahme des Sachverständigen Brigadegeneral Christoph Huber, Panzerbrigade 45
  • Stellungnahme des Sachverständigen André Wüstner, Bundesvorsitzender Deutscher BundeswehrVerband

Weitere Informationen

  • Verteidigungsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verteidigung

Bundestag beschließt Artikelgesetz „Zeitenwende“

Angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine und der sich daraus ergebenden grundlegenden Änderung der Sicherheitslage in Europa soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erhöht werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/13488, 20/14788) vor, mit dem die Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften verbessert werden soll. Das Artikelgesetz „Zeitenwende“ wurde am Freitag, 31. Januar 2025, mit den Stimmen aller Fraktionen gegen das Votum des BSW bei Enthaltung der Linken in einer vom Ausschuss geänderten Fassung (20/14787) beschlossen. 

Auch den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum „Abkommen vom 13. September 2024 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich“ (20/14020, 20/14347) nahm das Parlament mehrheitlich an. Die Linke und das BSW votierten gegen die Vorlage, die AfD enthielt sich der Stimme. Mit den Initiativen sollen die Rahmenbedingungen für die Bundeswehr-Brigade in Litauen geschaffen werden. 

Einen zweiten Regierungsentwurf „über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften“ (20/13957) beschloss der Bundestag in der Ausschussfassung (20/14298) gegen das Votum von AfD und BSW. Mit der Mehrheit der Fraktionen von FDP und Union bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nahm das Parlament darüber hinaus einen FDP-Antrag mit dem Titel „Keine Blockade parlamentarischer Mehrheitsfindung über Ukrainehilfen“ (20/14712) an. AfD, BSW und Die Linke stimmten gegen die Vorlage. 

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Regierungsentwurf „zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr“ (20/13488) soll unter anderem der Anwendungsbereich von Verpflichtungsprämien für Zeitsoldaten ausgeweitet und die Vergütung für Mehrarbeit oder für besondere zeitliche Belastungen neben den Auslandsdienstbezügen ermöglicht werden. Zur Verbesserung der sozialen Absicherung sollen zudem die Anwendungsbereiche der Einsatzversorgung und der einmaligen Unfallentschädigung ausgeweitet und die finanziellen Leistungen bei Dienstunfähigkeit oder Tod verbessert werden. 

Auch die Übergangsbeihilfe bei Verpflichtungszeiten von mehr als 20 Jahren für Zeitsoldaten soll erhöht werden. Für Angehörige des Geschäftsbereiches des Verteidigungsministeriums, die nicht unter das Gesetz über den Auswärtigen Dienst fallen, soll in bestimmten Fällen die Finanzierung der Altersversorgung für die ebenfalls im Ausland lebenden Ehepartner durch einen Ehepartnerzuschlag unterstützt werden. Darüber hinaus soll für militärisches Personal, das nach einer Auslandsverwendung mit Erstattung der Umzugskosten in das Inland umgezogen ist, bei Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses Trennungsgeld für das Pendeln zwischen Wohnort und Dienststätte gewährt werden.

Gesetzentwurf von SPD und Grünen

Wie SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Gesetzentwurf „zu dem Abkommen vom 13. September 2024 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich“ (20/14020) schreiben, regelt das Abkommen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Präsenz der deutschen Streitkräfte sowie für die Präsenz des zivilen Gefolges, von weiterem entsandten deutschen Personal und von deutschen staatlichen Unternehmen im Hoheitsgebiet Litauens.

Deutschland und seine verbündeten Staaten müssten der durch den völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine entstandenen militärischen Bedrohung entschlossen begegnen, heißt es in der Vorlage. „Das erfordert eine spürbare Erhöhung der Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeit im Nato-Bündnis und die konsequente Ausrichtung der Bundeswehr auf Landes- und Bündnisverteidigung.“ Hierfür würden umfassend einsatzbereite Streitkräfte benötigt und insbesondere verlässlich bereitstehende, einsatzbereite Einheiten, Verbände und Großverbände. 

„Die Bundesrepublik Deutschland wird deshalb eine Brigade des Deutschen Heeres nebst weiteren militärischen und zivilen Dienststellen im Hoheitsgebiet der Republik Litauen stationieren.“ Die Brigade soll unter dem Namen Panzerbrigade 45 im Jahr 2025 offiziell in Dienst gestellt werden.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Da in der jüngeren Vergangenheit laut Bundesregierung Fälle bekannt geworden sind, in denen nicht verbündete fremde Mächte oder ihre Mittelsmänner frühere Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie frühere Soldatinnen und Soldaten auf Zeit zur Ausbildung eigenen Personals beschäftigt haben oder beschäftigen, soll mit dem zweiten Regierungsentwurf (20/13957) ein neuer Straftatbestand im Wehrstrafgesetz eingeführt werden. 

Die Erfassung aktiver und früherer Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit werde die Geheimhaltung militärischer Kenntnisse und Informationen im Interesse der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Verbündeten selbst bei finanziell attraktiven Vergütungsangeboten fremder Mächte oder ihrer Mittelsmänner stärken, heißt es in der Vorlage.

Antrag der FDP 

Die FDP-Fraktion setzt sich in dem Antrag (20/14712) für eine umgehende parlamentarische Befassung mit einem Hilfspaket für die Ukraine im Umfang von drei Milliarden Euro ein. Diese von Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) auf den Weg gebrachte sogenannte außerplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung dringend benötigter Luftverteidigungssysteme zur Abwehr russischer Angriffe auf die Ukraine sollte noch vor der Bundestagswahl finanziert werden, würde aber durch Bundeskanzler Olaf Scholz und Finanzminister Jörg Kukies (beide SPD) blockiert.

Die Abgeordneten kritisieren, dass in „der politischen Debatte die zusätzlichen drei Milliarden Euro zum Schutz vor russischen Drohnen- und Raketenangriffen mit vermeintlich notwendigen Kürzungen bei Rentnerinnen und Rentnern in einen Zusammenhang gebracht“ worden seien. „Der Deutsche Bundestag warnt davor, Rentnerinnen und Rentner gegen die notleidende ukrainische Bevölkerung auszuspielen und unnötige Ängste in der Bevölkerung zu schüren“, heißt es im Antragstext.

„Durch die Blockade von Bundeskanzler Olaf Scholz und seines Finanzministers kann die Entscheidung über die dringend benötigten Hilfen für die Ukraine nicht demokratisch im Parlament zur Abstimmung gestellt werden“, argumentieren die Abgeordneten. Sie fordern die Bundesregierung auf, dem Haushaltsausschuss umgehend eine Vorlage über eine überplanmäßige Ausgabe bei Titel 6002 687 03 („Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“) in Höhe von bis zu drei Milliarden Euro für weitere Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine zuzuleiten und „eine parlamentarische Befassung und demokratische Abstimmung in dieser wesentlichen Frage nicht länger zu blockieren“. (ahe/aw/30.01.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Johannes Arlt

Johannes Arlt

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Arlt, Johannes

SPD

Kerstin Vieregge

Kerstin Vieregge

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Vieregge, Kerstin

CDU/CSU

Tobias Lindner

Tobias Lindner

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Lindner, Dr. Tobias

Staatsminister im Auswärtigen Amt

Alexander Müller

Alexander Müller

© Alexander Müller/ Elias Grundler

Müller, Alexander

FDP

Hannes Gnauck

Hannes Gnauck

© Hannes Gnauck

Gnauck, Hannes

AfD

Marja-Liisa Völlers

Marja-Liisa Völlers

© Marja-Liisa Völlers / Photothek

Völlers, Marja-Liisa

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Florian Hahn

Florian Hahn

© Deutscher Bundestag/ Stella von Saldern

Hahn, Florian

CDU/CSU

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Gruppe Die Linke

Nils Gründer

Nils Gründer

© Nils Gründer/ Stefan Trocha

Gründer, Nils

FDP

Falko Droßmann

Falko Droßmann

© Falko Droßmann / Maurice Weiss

Droßmann, Falko

SPD

Karsten Klein

Karsten Klein

© Karsten Klein/Dominik Konrad

Klein, Karsten

FDP

Falko Droßmann

Falko Droßmann

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Droßmann, Falko

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/13488 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
    PDF | 554 KB — Status: 23.10.2024
  • 20/13957 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften
    PDF | 316 KB — Status: 27.11.2024
  • 20/14020 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. September 2024 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich
    PDF | 1 MB — Status: 03.12.2024
  • 20/14298 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/13957 - Entwurf eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften
    PDF | 206 KB — Status: 18.12.2024
  • 20/14347 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 20/14020 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. September 2024 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich
    PDF | 190 KB — Status: 20.12.2024
  • 20/14712 - Antrag: Keine Blockade parlamentarischer Mehrheitsfindung über Ukraine-Hilfen
    PDF | 161 KB — Status: 28.01.2025
  • 20/14787 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/13488 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
    PDF | 304 KB — Status: 29.01.2025
  • 20/14788 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/13488, 20/14787 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
    PDF | 179 KB — Status: 29.01.2025
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/13488 (Beschlussempfehlung 20/14787: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Gesetzentwurf 20/14020 (Beschlussempfehlung 20/14347: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Gesetzentwurf 20/13957 (Beschlussempfehlung 20/14298: Ges Entw in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Antrag 20/14712 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw51-pa-verteidigung-zeitenwende-1031384

Stand: 20.05.2025