Endgültiges Wahlergebnis: Bundestag wächst um ein Mandat auf 736 Sitze
Der Bundeswahlausschuss hat unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel in seiner dritten Sitzung am Freitag, 15. Oktober 2021, das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl vom 26. September festgestellt. Demnach liegt die Zahl der gültigen Zweitstimmen um 22.575 höher als zunächst ausgezählt. Die Anzahl der Abgeordneten im neuen Parlament steigt auf 736 – die CDU erhält einen Sitz mehr gegenüber dem am Morgen nach der Wahl verkündeten vorläufigen Ergebnis.
Auswirkungen auf die Zweitstimmenanteile der Parteien hat dies jedoch keine. Demnach bleibt es dabei, dass die SPD mit 25,7 Prozent der Zweitstimmen (2017: 20,5 Prozent) stärkste Kraft wurde. Auf die CDU entfielen 18,9 Prozent (2017: 26,8 Prozent), auf Bündnis 90/Die Grünen 14,8 Prozent (2017: 8,9 Prozent) der Wählerstimmen. Viertstärkste Kraft wurde die FDP mit 11,5 Prozent (2017: 10,7 Prozent), gefolgt von der AfD mit 10,3 Prozent (2017: 12,6 Prozent). Die CSU erhielt 5,2 Prozent (2017: 6,2 Prozent) der Stimmen, Die Linke 4,9 Prozent (2017: 9,2 Prozent).
Alle übrigen kandidierenden Parteien blieben mit ihrem Zweitstimmenanteil unter der Fünf-Prozent-Hürde und erzielten auch keine drei Direktmandate. Sie bleiben von der Sitzverteilung unberücksichtigt, ausgenommen der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), auf den als Partei einer nationalen Minderheit die Sperrklausel keine Anwendung findet. Der SSW wird künftig mit einem Abgeordneten im Parlament vertreten sein.
736 Abgeordnete, sechs Fraktionen
Nach dem Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers erhält die SPD 206 Sitze (2017: 153 Sitze), die CDU 152 Sitze (2017: 200 Sitze), Bündnis 90/Die Grünen 118 Sitze (2017: 67 Sitze), FDP 92 Sitze (2017: 80 Sitze), AfD 83 Sitze (2017: 94 Sitze), die CSU 45 Sitze (2017: 46 Sitze) und Die Linke 39 Sitze (2017: 69 Sitze). Die von CDU und CSU für die 20. Wahlperiode beschlossene Fraktionsgemeinschaft führt dazu, dass die Fraktion zusammen 197 Abgeordnete zählt.
Die CDU gewinnt gegenüber dem vorläufigen Ergebnis einen weiteren Sitz über ihre Landesliste in Nordrhein-Westfalen hinzu, das Mandat erhält Jürgen Hardt (Wahlkreis Solingen – Remscheid – Wuppertal II). Auch Bündnis 90/Die Grünen gewinnen einen weiteren Sitz: Beate Walter-Rosenheimer zieht über die Landesliste in Bayern in den Bundestag ein. Allerdings verlieren die Grünen einen Sitz über ihre Landesliste in Nordrhein-Westfalen, sodass Michael Sacher nicht ins Parlament einzieht.
47,3 Prozent Briefwähler
Grund für den weiteren Sitz der CDU ist Thiel zufolge der Zweitstimmenzuwachs der Partei. Gegenüber dem vorläufigen Ergebnis erhielt sie 4.491 Stimmen mehr. Laut dem Bundeswahlleiter beläuft sich die Zahl der ungültigen Zweitstimmen auf 412.485 oder 0,9 Prozent, die Zahl der gültigen Zweitstimmen auf 46.442.023 (99,1 Prozent). In 295 Wahlkreisen gab es Neuauszählungen, das sind deutlich mehr als nach der Bundestagswahl 2017 (195 Wahlkreise).
Die Zahl der Wahlberechtigten gab Bundeswahlleiter Thiel mit 61.181.072, die Zahl der Wähler mit 46.854.508 an, was einer Wahlbeteiligung von 76,6 Prozent entspricht (2017: 76,2 Prozent). Der Anteil der Briefwähler stieg von 28,6 Prozent bei der Wahl 2017 auf 47,3 Prozent. Der höchste Anteil an Briefwählern lag mit 62,4 Prozent in Bayern, der niedrigste mit 32,4 Prozent in Thüringen.
Beschwerden und Vorkommnisse
Darüber hinaus informierte Thiel über Beschwerden und Vorkommnisse bei der Bundestagswahl. Etwa hätten sich viele Auslandsdeutsche beschwert, weil ihre Briefwahlunterlagen zu spät eingetroffen seien. Aus Sicht des Bundeswahlleiters müsse dieses Verfahren „dringend überarbeitet werden“.
Zudem habe es in mehreren Bundesländern besondere Vorkommnisse gegeben. Dazu zählten zum Beispiel falsche Stimmzettel und Verzögerungen beim Versand der Briefwahlunterlagen. Mit Blick auf die zum Teil chaotischen Zustände bei der Wahl in der Hauptstadt erklärte Thiel: Wenn Wahllokale während der Wahlzeit geschlossen würden, weil keine Stimmzettel mehr vorhanden seien und Wählerinnen und Wähler stundenlang vor den Wahllokalen anstehen müssten, bevor sie ihre Stimmen abgeben könnten, dann sei das „nicht akzeptabel für eine Bundeshauptstadt und für ein deutsches Wahlsystem erst recht nicht“.
Schließlich sei das Wahlrecht eines der bedeutendsten Rechte in der Demokratie. Alle Wahlberechtigten sollten die Möglichkeit haben alle vier Jahre ihre Repräsentanten im Deutschen Bundestag zu wählen. Wenn aber durch wahlorganisatorische Fehler dieses Recht „auch nur in kleiner Zahl genommen wird, dann ist das nicht hinnehmbar“. Thiel erklärte, er werde in den nächsten Tagen prüfen, ob er Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl in Berlin einlege. Auf die Verkündung des endgültigen Wahlergebnisses hätten die Unregelmäßigkeiten aber keine Auswirkung.
Die Mitglieder des Bundeswahlausschusses
Der Bundeswahlausschuss 2021 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Vorsitzender: Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel; Stellvertreter: Heinz-Christoph Herbertz, stellvertretender Bundeswahlleiter.
Beisitzer und Beisitzerinnen: Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Stellvertreter: Dr. Detlef Gottschalck (CDU); Mechthild Dyckmans (FDP), Stellvertreterin: Judith Pirscher (FDP); Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen), Stellvertreterin: Emily May Büning (Bündnis 90/Die Grünen); Petra Kansy (CDU), Stellvertreterin: Gabriele Hauser (CDU); Georg Pazderski (AfD), Stellvertreter: Roman Reusch (AfD); Dr. Johannes Risse (SPD), Stellvertreterin: Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD); Jörg Schindler (Die Linke), Stellvertreterin: Constanze Portner (Die Linke); Tobias Schmid (CSU), Stellvertreter: Florian Bauer (CSU).
Mitglieder: Petra Hoock, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, Stellvertreterin: Anne-Kathrin Fricke, Richterin am Bundesverwaltungsgericht; Dr. Stefan Langer, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Stellvertreter: Damian-Markus Preisner, Richter am Bundesverwaltungsgericht. (irs/ste/15.10.2021)