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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Recht

Bundesregierung will Rechts­sicherheit von Miet­spiegeln stärken

Die Bundesregierung will die Rechtssicherheit von Mietspiegeln stärken und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz, 19/26918) vorgelegt, der am Freitag, 16. April 2021, auf der Tagesordnung stand. Nach halbstündiger Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, ist das Vergleichsmietensystem Aushängeschild des sozialen Mietrechts. Es gewährleiste Rechtssicherheit und den gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Die Bedeutung der ortsüblichen Vergleichsmiete und ihres wichtigsten Abbildungsinstruments, des Mietspiegels, habe in der Praxis stetig zugenommen. Gleichzeitig seien in jüngerer Zeit insbesondere auch qualifizierte Mietspiegel in gerichtlichen Verfahren verstärkt infrage gestellt worden. Häufiger Streitpunkt sei die Frage gewesen, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist.

Mit dem Gesetz sollen die Grundsätze, nach denen qualifizierte Mietspiegel zu erstellen sind, auf das Wesentliche beschränkt werden. Die zukünftig maßgeblichen wissenschaftlichen Grundsätze sollen in einer Mietspiegelverordnung konkretisiert werden. Zur Verbesserung der Bedingungen für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel sollen den Behörden Befugnisse zur Datenverarbeitung eingeräumt werden. Genutzt werden sollen Daten aus dem Melderegister, bei Verwaltung der Grundsteuer bekannt gewordene Daten sowie Daten aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus. Um Rückläufe aus den Befragungen zu erhöhen und Verzerrungen aufgrund selektiven Antwortverhaltens zu vermeiden will die Regierung eine Auskunftspflicht einführen. Um den Aufwand zu verringern, der mit dem Erstellen und Ändern von Mietspiegeln verbunden ist, soll der Bindungszeitraum von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre verlängert werden. (mwo/hau/16.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Christine Lambrecht

Christine Lambrecht

© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Lambrecht, Christine

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Udo Theodor Hemmelgarn

Udo Theodor Hemmelgarn

© Udo Hemmelgarn

Hemmelgarn, Udo Theodor

AfD

Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Müller (Braunschweig), Carsten

CDU/CSU

Katharina Willkomm

Katharina Willkomm

© Katharina Willkomm/Denise Krentz

Willkomm, Katharina

FDP

Caren Lay

Caren Lay

© Caren Lay/ Frank Grätz

Lay, Caren

Die Linke

Christian Kühn, Bündnis 90/Die Grünen

Christian Kühn, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Kühn (Tübingen), Christian

Bündnis 90/Die Grünen

Rawert, Mechthild

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Rawert, Mechthild

SPD

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/26918 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz - MsRG)
    PDF | 777 KB — Status: 24.02.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/26918 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Sachverständige uneins über Reform des Mietspiegel­rechts

Weit auseinander gingen die Ansichten der Sachverständigen von Mieter- und Vermieterverbänden in der öffentlichen Anhörung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mietspiegelrechts (19/26918) sowie einen Antrag der FDP-Fraktion (19/15264) am Mittwoch, 19. Mai 2021, im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. In der vom stellvertretenden Vorsitzenden Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) geleiteten Sitzung betonten beide Seiten die Notwendigkeit von Mietspiegeln. Die eine hielten das geplante Mietspiegelreformgesetz aber für nicht weitgehend genug und die andere teilweise für schädlich. Mit dem Entwurf soll die Rechtssicherheit von Mietspiegeln gestärkt werden.

Gegen eine politische Steuerung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Der Präsident des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Axel Gedaschko, sprach sich in seiner schriftlichen Stellungnahme für den Erhalt der Befriedungsfunktion von Mietspiegeln, aber gegen eine politische Steuerung der ortsüblichen Vergleichsmiete und ihrer Begründungsmittel aus.

Die vorgesehene Verlängerung des Bindungszeitraums von zwei auf drei Jahre bestrafe den sozial verantwortlich handelnden Vermieter und sei eine Investitionsbremse, auch beim Klimaschutz. Sie konterkariere die ansonsten mit dem Gesetz gewonnene Rechtssicherheit.

„Vertrauen in Mietspiegel stärken“

Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland, verwies auf das berechtigte Bedürfnis, das Vertrauen in die Mietspiegel zu stärken. Spätestens seit Einführung der Mietpreisbremse sei dieses Bedürfnis noch größer geworden, da diese an die ortsübliche Vergleichsmiete anknüpfe. Der vorliegende Gesetzentwurf enthalte gute Lösungsansätze, die weiterverfolgt werden sollten. Dies gelte insbesondere für die Auskunftspflichten. So werde auch der Diskussion um eine weitere Verlängerung des Betrachtungszeitraumes zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete, die mit einer Verbreiterung der Datenbasis begründet wird, der Boden entzogen.

Schick sprach sich gegen die Entwurf vorgesehene Mietspiegelverordnung aus, denn sie berge die Gefahr, dass sie für politische Zwecke missbraucht wird.

„Mietspiegel können befriedende Wirkung entfalten“

Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, dem Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, erklärte, Mietspiegel lebten vom Vertrauen der Mieter und Vermieter, dass die in ihnen ausgewiesenen Entgelte die aktuelle ortsübliche Vergleichsmiete darstellen. Dadurch könnten sie befriedende Wirkung entfalten.

Dieses Ziel verfolge auch der Gesetzgeber mit dem vorgelegten Entwurf. Anders als der Gesetzgeber meine, werde dieses Ziel nicht dadurch erreicht, dass qualifizierte Mietspiegel durch gesetzliche Maßnahmen rechtssicherer gestaltet werden. Es bestehe kein  Regelungserfordernis, denn der Bundesgerichtshof habe die Frage der Rechtssicherheit mit zwei Urteilen (Aktenzeichen: VIII ZR 45/19, VIII ZR 123/20) vollständig geklärt.

Urteile des Bundesgerichtshofs

Der Deutsche Mieterbund unterstütze das Anliegen, die Rechtssicherheit qualifizierter Mietspiegel zu stärken und die Verbreitung von Mietspiegeln generell zu fördern, erklärte dessen Präsident Lukas Siebenkotten. Die vorgesehenen Maßnahmen seien jedoch nicht weitreichend genug. So müssten alle Mieten in die ortsübliche Vergleichsmiete einbezogen werden. Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern und bei Geltung der Mietpreisbremse sollte es eine Mietspiegelpflicht geben, und die Beschränkung der Begründungsmittel bei Mieterhöhungen sollte beibehalten werden. Unterstützt werde auch die Verlängerung des Geltungszeitraums von Mietspiegeln.

Dr. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin beim Deutschen Mieterbund bezeichnete den Mietspiegel als das wichtigste Instrument zur Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Anders als in dem ebenfalls auf der Tagesordnung stehenden Antrag der FDP-Fraktion (19/15264) dargestellt, sei es nicht Sinn der ortsüblichen Vergleichsmiete, so Weber-Moritz, bestmöglich die realen Marktmieten darzustellen. Sie für eine möglichst schnelle Umsetzung von Marktentwicklungen zu instrumentalisieren, wie es mit dem Antrag geschehe, sei verfehlt.

„Angriffsmöglichkeiten  reduzieren“

Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, begrüßte, dass die Bundesregierung die Angriffsmöglichkeiten auf die Mietspiegel reduzieren und den Mietern und Mieterinnen ein geeigneteres Kontrollinstrument zur Seite stellen will. Allerdings bezweifle der Mieterverein, dass dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelingen kann.

Zwei zentrale Problempunkte bleiben Wild zufolge auch mit dem vorliegenden Entwurf: Die Beweislast über die Qualifiziertheit des Mietspiegels bei den Mietern und die uneingeschränkte freie richterliche Beweisführung, die trotz der Vermutungswirkungen die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete mittels Gutachten ermögliche.

„Mehr Rechtssicherheit und Akzeptanz“

Aus der Sicht von Sebastian Klöppel vom Deutschen Städtetag sollen die im Entwurf des Mietspiegelreformgesetzes aufgeführten Neuregelungen durch die Definition von Standards, insbesondere für qualifizierte Mietspiegel, zu mehr Rechtssicherheit und Akzeptanz führen. Für die Kommunen solle die Erstellung gerade im Bereich der Datenerhebung deutlich erleichtert werden und die damit verbundenen Kosten senken.

Der Deutsche Städtetag begrüße die Zielsetzungen des Entwurfs ausdrücklich, erklärte Klöppel. Einige zentrale Reformnotwendigkeiten im Mietspiegelrecht würden in angemessener Weise berücksichtigt.

„Substanzieller Nachbesserungsbedarf“

Prof. Dr. Steffen Sebastian von der Universität Regensburg erklärte, die geplante Reform des Mietspiegelrechts sei dringend erforderlich und sollte zügig umgesetzt werden. Die Auskunftspflicht bei den Erhebungen zum Mietspiegel markiere einen Quantensprung für die Steigerung der Datenqualität.

Allerdings gebe es bei der Reform noch substanziellen Nachbesserungsbedarf, so bei der Unabhängigkeit der Mietspiegelerstellung und der Sachkunde der Mietspiegelersteller.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie es im Gesetzentwurf der Bundesregierung(19/26918) heißt, ist das Vergleichsmietensystem Aushängeschild des sozialen Mietrechts. Es gewährleiste Rechtssicherheit und den gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Die Bedeutung der ortsüblichen Vergleichsmiete und ihres wichtigsten Abbildungsinstruments, des Mietspiegels, habe in der Praxis stetig zugenommen. Gleichzeitig seien in jüngerer Zeit insbesondere auch qualifizierte Mietspiegel in gerichtlichen Verfahren verstärkt in Frage gestellt worden. Häufiger Streitpunkt sei die Frage gewesen, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist.

Mit dem Gesetz sollen die Grundsätze, nach denen qualifizierte Mietspiegel zu erstellen sind, auf das Wesentliche beschränkt werden. Die zukünftig maßgeblichen wissenschaftlichen Grundsätze sollen in einer Mietspiegelverordnung konkretisiert werden. Zur Verbesserung der Bedingungen für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel sollen den zuständigen Behörden Befugnisse zur Datenverarbeitung eingeräumt werden. Zudem soll eine Auskunftspflicht eingeführt werden. Zur Senkung des mit der Erstellung und Anpassung von Mietspiegeln verbundenen Aufwands soll der Bindungszeitraum von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre verlängert werden.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion schlägt mit ihrem Antrag mit dem Titel „Authentische Vergleichsmieten durch jahresaktuelle Mietspiegel“  (19/15264) vor, dass die Bundesregierung zur Verbesserung der Qualität und Aussagekraft von Mietspiegeln einen Gesetzentwurf vorlegen soll, der unter anderem  Vermieter in Gemeinden, die die Erstellung eines Mietspiegels beschlossen haben, verpflichtet, im Zuge der jährlichen Steuererklärung zusätzlich zur Angabe der Höhe der Mieteinnahmen bei Neuvermietung oder der Änderung der Bestandsmiete Angaben über die mietspiegelrelevanten Merkmale der vermieteten Wohnung zu machen.

Um Druck vom Mietwohnungsmarkt zu nehmen, brauche es unter anderem einen guten Mietspiegel, so die FDP. (mwo/19.05.2021)  

Dokumente

  • 19/15264 - Antrag: Authentische Vergleichsmieten durch jahresaktuelle Mietspiegel
    PDF | 201 KB — Status: 19.11.2019
  • 19/26918 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz - MsRG)
    PDF | 777 KB — Status: 24.02.2021

Tagesordnung

  • 156. Sitzung am Mittwoch, den 19. Mai 2021, 17.30 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
  • Stellungnahme Deutscher Städtetag
  • Stellungnahme Immobilienverband Deutschland - Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.
  • Stellungnahme Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.
  • Stellungnahme Deutscher Mieterbund e.V.
  • Stellungnahme Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.
  • Stellungnahme Berliner Mieterverein e.V.

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Bundestag stimmt für Reform des Miet­spiegelrechts

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz, 19/26918) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/30933) beschlossen. AfD und FDP stimmten gegen den Gesetzentwurf, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Einen Entschließungsantrag der Grünen (19/30991) zum Gesetzentwurf lehnte der Bundestag ab.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, ist das Vergleichsmietensystem Aushängeschild des sozialen Mietrechts. Es gewährleiste Rechtssicherheit und den gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Die Bedeutung der ortsüblichen Vergleichsmiete und ihres wichtigsten Abbildungsinstruments, des Mietspiegels, habe in der Praxis stetig zugenommen. Gleichzeitig seien in jüngerer Zeit qualifizierte Mietspiegel in gerichtlichen Verfahren infrage gestellt worden. Häufiger Streitpunkt sei die Frage gewesen, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs beschränkte der Bundestag die Grundsätze, nach denen qualifizierte Mietspiegel zu erstellen sind, auf das Wesentliche. Die zukünftig maßgeblichen wissenschaftlichen Grundsätze wurden in einer Mietspiegelverordnung konkretisiert. Zur Verbesserung der Bedingungen für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel werden den Behörden Befugnisse zur Datenverarbeitung eingeräumt. Genutzt werden sollen Daten aus dem Melderegister, bei Verwaltung der Grundsteuer bekannt gewordene Daten sowie Daten aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus. Um Rückläufe aus den Befragungen zu erhöhen und Verzerrungen aufgrund selektiven Antwortverhaltens zu vermeiden, wurde eine Auskunftspflicht eingeführt. Um den Aufwand zu verringern, der mit dem Erstellen und Ändern von Mietspiegeln verbunden ist, wurde der Bindungszeitraum von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre verlängert.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Abgelehnt wurden zudem Vorlagen der Opposition: Die Linke forderte mit ihrem ersten abgelehnten Antrag die Einführung eines bundesweiten Mietendeckels (19/28776), mit dem zweiten den Kündigungsschutz für Mieter zu verbessern (19/10284) und mit dem dritten, Kündigungen von Mietern über 70 zu verbieten (19/10283). Alle drei Anträge wurden bei Enthaltung der Grünen zurückgewiesen. Ein vierter Antrag von Bündnis 90/Die Grüne, um „Kündigungsschutz und Minderungsrecht in Zeiten der Pandemie zu verbessern“ (19/20542), wurde gegen die Stimmen der Linken und Grünen abgelehnt. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Rechts- und Verbraucherschutzausschuss (19/30787, 19/31112) zugrunde.

Ein Gesetzentwurf der Grünen zur Ergänzung mietrechtlicher und gewerbemietrechtlicher Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (19/23116) wurde gegen die Stimmen der Linken und Grünen abgelehnt. Auch dieser Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zugrunde (19/31113 Buchstabe b). Außerdem wurde mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen ein Gesetzentwurf der AfD zur Einführung einer Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen von Wohnraummietverträgen und zur Bekämpfung des Mietnomadentums (19/20589) abgelehnt. Abgestimmt wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/31113 Buchstabe a).

Darüber hinaus wurde ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Authentische Vergleichsmieten durch jahresaktuelle Mietspiegel“ (19/15264) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Auch dieser Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zugrunde (19/30933, 19/31106). Ein Antrag der Linken mit dem Titel „Kleingewerbe und soziale Einrichtungen vor Mietenexplosion und Verdrängung schützen“ der Fraktion Die Linke (19/16837) wurde gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/31113 Buchstabe c) abgelehnt.

Erster Antrag der Linken

Die Einführung eines bundesweiten Mietendeckels sieht der erste abgelehnte Antrag der Linken (19/28776) vor. Danach sollte der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der bundesweit die „Mietpreisspirale stoppt“ und Mieten in angespannten Wohnungsmärkten deckelt. Es soltle unter anderem festgeschrieben werden, dass Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserungen innerhalb der nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden. Zudem sollte die bisherige „Mietpreisbremse“ so geschärft und ausgestaltet werden, dass neue Mietverträge maximal in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete abgeschlossen werden dürfen.

Wie die Fraktion in dem Antrag schrieb, haben die Maßnahmen des Bundes den starken Anstieg der Mieten bisher nicht aufgehalten. Die bisherige „Mietpreisbremse“ enthalte zahlreiche Ausnahmen, gelte nicht flächendeckend und lasse beim Abschluss von neuen Mietverträgen Preise bis zu zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmieten zu. In bestehenden Mietverhältnissen erlaube die bisherige Kappungsgrenzenverordnung selbst auf angespannten Wohnungsmärkten Mieterhöhungen von 15 Prozent in drei Jahren und sei somit nicht geeignet, die Mietenexplosion zu stoppen. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Berliner Mietendeckel liege es nun am Bund, für einen Mietenstopp und einen Mietendeckel in angespannten Wohnungsmärkten zu sorgen, um den „weiteren Anstieg der Mieten“ und den „Verlust bezahlbaren Wohnraums“ zu verhindern.

Zweiter Antrag der Linken

Die Linke forderte in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/10283) von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs, der eine Kündigung wegen Eigenbedarfs für Mieter, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, bei vertragsgemäßen Gebrauch ausschließt. In der Begründung hieß es, ältere Menschen seien von Mietenexplosion und Wohnungslosigkeit besonders betroffen. Aufgrund der oft niedrigen Rente, die mit dem Mietenanstieg nicht Schritt halte, hätten viele ältere Mieterinnen und Mieter kaum die Chance, ihre Mieten zu bezahlen. Eine neue, bezahlbare Wohnung zu finden, sei in vielen Städten nahezu aussichtslos.

Im fortgeschrittenen Alter noch umziehen zu müssen, sei eine besondere soziale Härte, vor der Mieterinnen und Mieter besser geschützt werden müssen. Der häufigste Kündigungsgrund sei ein Eigenbedarf seitens des Vermieters, hieß es weiter in dem Antrag. Schon jetzt gelte die Kündigung für ältere, oft langjährige und fest in ihren Nachbarschaften verwurzelte Mieterinnen und Mietern als erhebliche soziale Härte, die im Einzelfall eine Aufhebung der Kündigung erlaube. Um den Betroffenen den oft langfristigen, aufreibenden und mit persönlichen Risiken verbundenen Klageweg zu ersparen, müsse der Gesetzgeber hier für Klarheit sorgen.

Dritter Antrag der Linken

Der dritte abgelehnte Antrag der Linken (19/10284) forderte die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieter vorzulegen. Unter anderem sollte der Schutz so verbessert werden, dass die Ausgleichung eines Mietrückstandes neben der fristlosen auch die fristgemäße Kündigung unwirksam werden lässt. Eine Kündigung aufgrund eines Mietrückstands von weniger als zwei Monatsmieten sollte ausgeschlossen sein, und eine Kündigung aufgrund von Mietrückständen, die auf die Mietminderung wegen eines Mangels der Wohnung zurückzuführen sind, sollte nur bei vorsätzlichem Missbrauch des Instruments der Mietminderung möglich sein.

Zur Begründung hieß es unter anderem, Mieter würden unzureichend vor der Kündigung des Wohnraummietvertrags und einem Verlust ihrer Wohnung geschützt. Viele Gerichtsentscheidungen hätten den Kündigungsschutz zusätzlich ausgehebelt.

Vierter Antrag der Linken

Die Linksfraktion wollte Kleingewerbe und soziale Einrichtungen vor Mietsteigerungen schützen. Sie forderte von der Bundesregierung ein Gesetz, das Kündigungen ohne besonderen Grund verbietet. Außerdem müssten Schutzmechanismen für Gewerbetreibende mit befristeten Mietverträgen erarbeitet werden. Schließlich plädierten die Abgeordneten in ihrem vierten abgelehnten Antrag (19/16837) für eine Gewerbemietpreisbremse.

Die Mieten explodierten in vielen großen und mittleren Städten auch in diesem Bereich, heißt es zur Begründung. Kleine Betriebe und Sozialeinrichtungen würden „zunehmend Opfer von Verdrängung“. Das Bürgerliche Gesetzbuch kenne jedoch bisher kein spezielles Mietrecht für Gewerbe und somit keinen gesonderten Schutz für diese Zielgruppe. Die Bundesregierung schaue der Entwicklung bisher tatenlos zu.

Antrag der Grünen

Der abgelehnte Antrag der Grünen (19/24634) für „mehr Mieterschutz in Zeiten der Pandemie“ und eine bessere Unterstützung von Verbrauchern als Darlehensnehmer sah vor, erneut für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit der vermieterseitigen Kündigung bei mieterseitigem Covid-19-bedingten Zahlungsausfall auszuschließen und zugleich sicherzustellen, dass keine oder nur geringe Verzugszinsen für in diesem Zeitraum coronabedingt ausfallende Miete entstehen. Zwangsräumungen von Mieterinnen und Mietern von zu Wohnzwecken genutzten Räumen sollten ebenfalls zeitlich befristet ausgesetzt werden.

Für Verbraucherdarlehensverträge sollte erneut – zeitlich befristet wie die anderen Maßnahmen zunächst bis zum 30. April 2021 – gesetzlich geregelt werden, dass Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen als gestundet gelten, soweit Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer aufgrund der Covid-19-Pandemie Einnahmeausfälle haben, die dazu führen, dass ihnen die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. 

Gesetzentwurf der Grünen

Mit ihrem abgelehnten Gesetzentwurf zur Ergänzung mietrechtlicher und gewerbemietrechtlicher Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (19/23116) wollten die Grünen als besonders schutzwürdig erachtete Gewerbemieterinnen und -mieter stärken, die in angespannten Gewerbemietmärkten mieten oder nach entsprechenden Räumlichkeiten suchen, wie es in der Vorlage hieß.

Der Gesetzentwurf zielte insbesondere auf Kleingewerbemieterinnen und -mieter sowie soziale oder kulturelle Zwecke verfolgende Einrichtungen in Ballungszentren ab. Er sah Kündigungsschutzvorschriften sowie ein Verlängerungsrecht für Kleingewerbemieterinnen und -mieter vor. Die im Wohnbereich geltende „Mietpreisbremse“ sollte auch für Kleingewerbemieterinnen und -mieter anwendbar sein. Daneben bedürften auch die im Bauplanungsrecht zum Schutz insbesondere von kleineren Gewerbemieterinnen und -mietern bestehenden Instrumente einer Überprüfung. 

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion wollte mit ihrem abgelehnten Gesetzentwurf zur Einführung einer Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen von Wohnraummietverträgen und zur Bekämpfung des Mietnomadentums (19/20589) für die Fälle der ordentlichen Kündigung von Wohnraummietverträgen durch den Vermieter die Möglichkeit einer Schonfristzahlung einführen.

Zur Zurückdrängung des Mietnomadentums sollten die Vorschriften der Zivilprozessordnung, welche die Durchführung von Räumungsklagen betreffen, im Sinne eines zügigen Verfahrens gestrafft werden. In bestimmten Fällen sollte die Pflicht des Gerichtes entfallen, vor Erlass der einstweiligen Verfügung den Gegner anzuhören.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion schlug in ihrem abgelehnten Antrag (19/15264) Verbesserungen beim Mietspiegel vor. Vermieter sollten verpflichtend mitteilen, wie viel Miete sie verlangen, forderten die Abgeordneten. Teiluntervermietungen oder Werkswohnungsverträge sollten von dieser Pflicht ausgenommen werden. Eine Anonymisierung der Daten müsse sichergestellt werden.

Der Druck auf den Mietwohnungsmarkt werde erst abnehmen, wenn Angebot und Nachfrage in den Ballungsräumen in ein vernünftiges Gleichgewicht kommen, hieß es zur Begründung. Dafür müssten zuvorderst mehr Wohnungen gebaut werden. Zudem brauche es einen guten Mietspiegel – er sei der beste Schutz der Mieter vor überzogenen Forderungen der Vermieter und Garant für einen fairen Mietwohnungsmarkt. Damit der Mietspiegel diese Aufgabe besser als bisher erfüllen könne, sollte man sich bei der Erhebung von Daten nicht wie bislang auf die freiwillige Teilnahme zufällig ausgewählter Bürger verlassen, erklärten die Abgeordneten weiter. (mwo/sas/24.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Rawert, Mechthild

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Rawert, Mechthild

SPD

Jens Maier

Jens Maier

© Jens Maier/ Privat

Maier, Jens

AfD

Canan Bayram

Canan Bayram

© Canan Bayram/ Anna Fiolka

Bayram, Canan

Bündnis 90/Die Grünen

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/10283 - Antrag: Keine Kündigung für Mieterinnen und Mieter über 70 Jahre
    PDF | 130 KB — Status: 16.05.2019
  • 19/10284 - Antrag: Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter verbessern
    PDF | 150 KB — Status: 16.05.2019
  • 19/15264 - Antrag: Authentische Vergleichsmieten durch jahresaktuelle Mietspiegel
    PDF | 201 KB — Status: 19.11.2019
  • 19/16837 - Antrag: Kleingewerbe und soziale Einrichtungen vor Mietenexplosion und Verdrängung schützen
    PDF | 254 KB — Status: 28.01.2020
  • 19/20542 - Antrag: Mieterschutz stärken - Kündigungsschutz und Minderungsrecht gerade in Zeiten der Pandemie verbessern
    PDF | 264 KB — Status: 30.06.2020
  • 19/20589 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen von Wohnraummietverträgen und zur Bekämpfung des Mietnomadentums
    PDF | 311 KB — Status: 30.06.2020
  • 19/23116 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung mietrechtlicher und gewerbemietrechtlicher Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches - Mietrechts- und Gewerbemietrechtsergänzungsgesetz -
    PDF | 470 KB — Status: 06.10.2020
  • 19/24634 - Antrag: Hilfe in der Pandemie - Mieterinnen und Mieter schützen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher als Darlehensnehmer unterstützen
    PDF | 278 KB — Status: 26.11.2020
  • 19/26918 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz - MsRG)
    PDF | 777 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/28776 - Antrag: Bundesweiten Mietendeckel einführen
    PDF | 239 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/30787 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Pascal Meiser, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/28776 - Bundesweiten Mietendeckel einführen
    PDF | 269 KB — Status: 17.06.2021
  • 19/30933 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26918 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz - MsRG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/15264 - Authentische Vergleichsmieten durch jahresaktuelle Mietspiegel
    PDF | 521 KB — Status: 22.06.2021
  • 19/30991 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26918, 19/30933 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz - MsRG)
    PDF | 300 KB — Status: 22.06.2021
  • 19/31106 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26918 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz - MsRG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/15264 - Authentische Vergleichsmieten durch jahresaktuelle Mietspiegel
    PDF | 325 KB — Status: 23.06.2021
  • 19/31112 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Friedrich Straetmanns, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/10283 - Keine Kündigung für Mieterinnen und Mieter über 70 Jahre b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Friedrich Straetmanns, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/10284 - Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter verbessern c) zu dem Antrag der Abgeordneten Canan Bayram, Christian Kühn (Tübingen), Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/20542 - Mieterschutz stärken - Kündigungsschutz und Minderungsrecht gerade in Zeiten der Pandemie verbessern
    PDF | 300 KB — Status: 23.06.2021
  • 19/31113 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jens Maier, Stephan Brandner, Tino Chrupalla, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/20589 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen von Wohnraummietverträgen und zur Bekämpfung des Mietnomadentums b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Canan Bayram, Christian Kühn (Tübingen), Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/23116 - Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung mietrechtlicher und gewerbemietrechtlicher Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches - Mietrechts- und Gewerbemietrechtsergänzungsgesetz - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Pascal Meiser, Caren Lay, Fabio De Masi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/16837 - Kleingewerbe und soziale Einrichtungen vor Mietenexplosion und Verdrängung schützen
    PDF | 287 KB — Status: 23.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Luczak, Dr. Jan-Marco (CDU/CSU), Willkomm, Katharina (FDP), Lay, Caren (Die Linke), Hoffmann, Alexander (CDU/CSU), Fechner, Dr. Johannes (SPD)
  • Gesetzentwurf 19/26918 (Beschlussempfehlung 19/30933 und 19/31106 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/30991 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/30787 (Antrag 19/28776 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/31112 Buchstabe b (Antrag 19/10284 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/31112 Buchstabe a (Antrag 19/10283 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/31112 Buchstabe c (Antrag 19/20542 ablehnen) angenommen
  • Gesetzentwurf 19/20589 (Beschlussempfehlung 19/31113 Buchstabe a: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/30933 und 19/31106 Buchstabe b (Antrag 19/15264 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/31113 Buchstabe c (Antrag 19/16837 ablehnen) angenommen
  • Gesetzentwurf 19/23116 (Beschlussempfehlung 19/31113 Buchstabe b :Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-mietspiegel-846984

Stand: 10.05.2025