Zur Europawahl am 9. Juni 2024
Der Wahlprüfungsausschuss hat bislang zwei Beschlussempfehlungen zu Einsprüchen anlässlich der Europawahl 2024 vorgelegt (Bundestagsdrucksachen 20/13500 und 20/14300) und die Zurückweisung von 37 von insgesamt 68 Wahleinsprüchen wegen Unzulässigkeit beziehungsweise Unbegründetheit empfohlen. Der Deutsche Bundestag hat die erste Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 und die zweite Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am 30. Januar 2025 angenommen. Die Beschlussempfehlungen zu den weiteren Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 wird der Wahlprüfungsausschuss nach dem Abschluss seiner Beratungen vorlegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Einlegung von Einsprüchen gegen die Europawahl 2024 bereits am 9. August 2024 abgelaufen ist (vgl. § 26 Absatz 2 Europawahlgesetz i. V. m. § 2 Absatz 4 Wahlprüfungsgesetz).