Ausschüsse
Zur Europawahl am 9. Juni 2024
Die Frist für Einsprüche gegen die Europawahl am 9. Juni 2024 hat am 9. August 2024 um 24.00 Uhr geendet.
Derzeit findet die Vorprüfung der eingegangenen Einsprüche gemäß § 26 Absatz EuWG i. V. m. § 5 WahlPrüfG statt.