Nicole Höchst
Lehrerin AfD

Geboren am 10. Februar 1970 in Homburg (Saar); römisch-katholisch; vier Kinder.
1976 bis 1980 Grundschule Sandberg; 1980 bis 1989 Otto-Hahn-Gymnasium, 1989 Abitur; 2. Staatsexamen Lehramt (Sekundarstufe II).
Februar 1999 bis Februar 2001 Referendariat Liebfrauenschule Mülhausen; Februar 2001 bis Juli 2002 Vertriebsleiterin Deutschland Mitte/ Nord für GUESS USA; August 2002 bis Juli 2007 Studienrätin am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung Rheydt-Mülfort; August 2007 bis April 2012 Studienrätin am Staatlichen Speyer-Kolleg; August 2009 bis Oktober 2017 Referentin am Pädagogischen Landesinstitut (vormals IFB).
Herbst 2015 Leiterin Landesfachausschuss 6 (Kultur, Medien, Schule und Hochschule); Dezember 2015 Leiterin Bundesfachausschuss 6 (Kultur, Medien, Schule und Hochschule); Februar 2015 Mitglied des Bundesprogrammkommission; Schatzmeisterin KV Speyer.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Vorsitzende
Obfrau
Ordentliches Mitglied
- Enquete-Kommission „Berufliche Bildung“ ()
- Projektgruppe 1 der Enquete Berufliche Bildung ()
- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ()
- Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement ()
- Projektgruppe 5 der Enquete Berufliche Bildung ()
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ()
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste

Rheinland-Pfalz
Wahlkreis 201: Kreuznach
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz, Speyer,
- Regierungsschuldirektorin, Referentin für Fremdsprachen
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stadt Speyer, Speyer,
- Mitglied des Stadtrates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.